Mitgliederinformation zur Corona-Krise

Geschätzte AGV-Mitglieder

Gerne leiten wir die Mitgliederinformation des Schweizerischen Arbeitgeberverbands zu den neusten Beschlüssen des Bundesrats in der Corona-Krise an Sie weiter. Im Dokument zum Download finden Sie diese zusammengefasst mit Links zu den jeweiligen Mitteilungen.

Der Bundesrat hat insbesondere die Maskenpflicht weiter ausgedehnt. Neu muss insbesondere nicht nur in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, sondern auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Von der Maskenpflicht am Arbeitsplatz ausgenommen sind erwachsene Personen nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können. (Anmerkung: Für diese Personen sollten soweit möglich andere Schutzmassnahmen getroffen werden, z.B. genügend Abstand, Plexiglasvisier oder -scheiben, Trennung von andern Mitarbeitern etc.) Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal

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