Verschärftes Grenzregime in Österreich für Grenzgänger und Pendler

Geschätzte AGV-Mitglieder

Voraussichtlich ab dem 5. Februar 2021 (spätestens ab dem 8. Februar 2021) gelten an der österreichischen Grenze verschärfte Einreisebestimmungen auch für Pendler bzw. Grenzgänger. Wie Medienberichten aus Österreich zu entnehmen ist, wird es erstmals auch für Pendler eine Verpflichtung zum Testen und zum Registrieren geben.

Mindestens einmal pro Woche muss ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der Pre-Travel-Clearance, PTC vorgeschrieben. Pendler müssen zwar nicht in Quarantäne, aber regelmässig ein Einreiseformular online ausfüllen und einen negativen Corona-Test (Arztzeugnis) vorweisen können. Der Corona-Test kann sowohl ein Antigen- als auch ein PCR-Test sein, und darf zum Zeitpunkt der Einreise maximal sieben Tage alt sein.

Was bedeutet dies für die Arbeitgeber? In Österreich wohnhafte Personen können sich dort vermutlich unentgeltlich testen lassen. Arbeitgebern wird empfohlen, ihre Mitarbeiter/Innen aus Österreich entsprechend zu informieren und anzuhalten, die neuen Vorschriften für die Rückreise nach Österreich einzuhalten.

Für Personen aus der Schweiz, die beruflich nach Österreich einreisen, gelten die neuen Einreisebestimmungen ebenfalls. Hier steht aber der Arbeitgeber insofern in der Pflicht, als er dafür zu sorgen hat, dass das entsandte Personal die Vorschriften einhält (Corona-Test, Registrierung, Dokumente/Bestätigung des Arbeitgebers für Auslandeinsatz mitführen etc.). Bei solchen Personen hat denn auch der Arbeitgeber für allfällige Kosten der Testung aufzukommen und den betroffenen Mitarbeitern die für den Arztbesuch benötigte Zeit als Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal