Änderung beim Grenzregime in Österreich – Schweizer Coronatests nun doch ausreichend!
Geschätzte AGV-Mitglieder
Wir haben Sie bereits umfassend darüber informiert, dass Coronatests aus der Schweiz ohne ärztliches Zeugnis an der österreichischen Grenze nicht akzeptiert werden. Nach verschiedenen Protesten auch von unserer Seite hat die österreichische Regierung nun die einschlägige Verordnung per 13. Februar 2021 insofern abgeändert, als in deutscher oder englischer Sprache verfasste Testergebnisse ebenfalls anerkannt werden, auch wenn die betreffende Bescheinigung nicht in Österreich ausgestellt worden ist. Der Zeitpunkt der Probeentnahme darf jedoch nicht länger als sieben Tage zurückliegen und die Bestätigung muss mindestens die folgenden Daten enthalten:
1. Vor- und Nachname der getesteten Person,
2. Geburtsdatum,
3. Datum und Uhrzeit der Probennahme,
4. Testergebnis (positiv oder negativ),
5. Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code (diese Vorgabe muss erst ab
28. Februar 2021 auf dem Testergebnis aufscheinen)
Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist ein ärztliches Zeugnis bei der Einreise nach Österreich mitzuführen.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal