AGV: Stellenmeldepflicht (Umsetzung MEI)

Gerne leite ich die folgende Information des Schweizerischen Arbeitgeberverbands zur Stellenmeldepflicht an Sie weiter:

Am 1. Juli 2018 tritt die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) in Kraft. Das Gesetz sieht die Einführung einer Stellenmeldepflicht in Berufsarten vor, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Ab dem 1. Juli 2018 gilt ein Schwellenwert von 8 Prozent, ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt. Damit die Arbeitgeber sich auf diese Neuerung vorbereiten können, laufen derzeit unter der Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco verschiedene Informationskampagnen.
Sie sind auf https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home.html, dem neuen Webportal des Seco, gebündelt.

Die aktuellen Informationen zur Stellenmeldepflicht sind auf dem Direktlink https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html einfach zugänglich. Dort ist am 30. April die Liste der meldepflichtigen Berufsarten aufgeschaltet worden. Zudem findet sich dort die Weisung, in der die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen im Ausländergesetz (AuG) und in der Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personenverleih (AVV) präzisiert werden.

Für die Basisinformation hat das Seco ein Erklärvideo produziert, in dem die Stellenmeldepflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anhand einer kurzen, personalisierten Geschichte illustriert wird. Ebenfalls für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist ein gedruckter Flyer, den Sie für Ihre Informationsaktivitäten kostenlos direkt beim Seco in Deutsch, Französisch oder Italienisch bestellen können. Ein PDF der Broschüre liegt diesem Mail bei.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband empfiehlt allen Betroffenen, sich zur Vorbereitung auf die Inkraftsetzung der Verordnung auf dem Webportal des Seco zu informieren. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie in ihrem Kreis auf diese verschiedenen Informationsmöglichkeiten rund um die Stellenmeldepflicht hinweisen. Ergänzend stehen wir Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.