
Aufhebung der Covid-19-Notverordnung Arbeitslosenversicherung (ALV)
Erstellt am 04. August
Geschätzte AGV-Mitglieder
Gerne senden wir Ihnen eine Information des Schweizerischen Arbeitgeberverbands über die Änderungen bei der Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit der Aufhebung der Notverordnung Arbeitslosenversicherung (ALV) auf den 31. August 2020 untenstehend zum Download.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal