Corona

Geschätzte AGV-Mitglieder

Gerne informieren wir Sie über die jüngsten Beschlüsse des Bundesrats zur Lockerung der Covid19-Massnahmen.

Um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, soll so viel getestet werden wie möglich und sinnvoll ist. Der Bund übernimmt deshalb ab dem 25. Juni 2020 sämtliche Kosten für Coronatests. Die SwissCovid App wird per 25. Juni 2020 starten.

Der Bundesrat hat Schutzmassnahmen festgelegt für:
> Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen
> Den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber

Die Arbeitgeber müssen demnach ihre Arbeitnehmer im Sinne des STOP-Prinzips schützen. Arbeitgeber, die nicht öffentlich zugänglich sind, müssen nicht mehr über ein Schutzkonzept verfügen. Das Seco hat die einzuhaltenden Vorgaben in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Bundesrat hebt per 6. Juli 2020 die corona-bedingten Beschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten – also Staaten ausserhalb der EU und der EFTA – vollständig auf. Auch die Gesuche nicht erwerbstätiger Drittstaatsangehöriger – zum Beispiel Rentner – sollen ab diesem Datum wieder, gemäss den üblichen Kriterien von den Kantonen, bearbeitet werden. Allerdings wird es Drittstaatsangehörigen noch nicht möglich sein, für Ferien in die Schweiz zu reisen: Einreisen für bewilligungsfreie Aufenthalte von weniger als 90 Tagen werden weiterhin nur in Fällen äusserster Notwendigkeit bewilligt.

Eine aktualisierte Übersicht über die Massnahmen, Lockerungen und Mitteilungen des Bundes erhalten Sie auch auf unserer Webseite.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal

Merkblatt Seco Schutzmassnahmen