Corona-Krise: Erweitertes Auffangnetz für die Wirtschaft

Geschätzte AGV-Mitglieder

Der Bundesrat hat am 25. März 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie betreffen zum einen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge. Die neuen Massnahmen zugunsten der Arbeitnehmenden führen zu geschätzten Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung im Betrag von rund 600 Millionen Franken pro Monat. Die betreffende Medienmitteilung des Bundesrats finden Sie unter dem angegebenen Link.

Zum anderen stellt der Bundesrat Unternehmen Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken in Form von Überbrückungskrediten zur Verfügung.

Seit gestern können von Unternehmen bei den Banken verbürgte Kredite bis CHF 500‘000.00 zinslos und Kredite bis 20 Mio. zu 0.5 % Zins bezogen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der eigens geschaffenen Plattform covid19.easygov.swiss.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der AGV Rheintal begrüssen es sehr, dass der Schutz vor Lohnausfällen auf weitere Gruppen ausgedehnt wird, im grossen Ausmass und unkompliziert Überbrückungskredite bereit gestellt werden und sich der Bundesrat klar gegen einen Shutdown ausspricht.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal