Heutiger Entscheid des Bundesrates über die Zertifikatspflicht
Erstellt am 08. September
Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Entscheide Bundesrates:
- Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.
- Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmern überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmern konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.
- Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung auch mit den Einreisebestimmungen befasst und diesbezüglich zwei Konsultationen lanciert.
Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt,
Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal