Informationen bezüglich Coronavirus; Massnahmen zum Schutz der Mitarbeiter

Geschätzte AGV-Mitglieder

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) orientiert laufend über den Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und hat eine Vielzahl von Empfehlungen publiziert (hier):

  • zum Schutz vor einer Ansteckung,
  • zur aktuellen Situation in der Schweiz sowie
  • für Reisende ins Ausland, welche auch für Geschäftsreisende ins Ausland zu beachten sind.

Gleichzeitig hat das BAG auch eine 24-Stunden-Infoline unter der Nummer +41 58 463 00 00 eingerichtet. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein.

Das BAG hat, Stand heute, keine weiteren, besonderen Massnahmen für Betriebe erlassen.
Die Arbeitgeber sind hingegen gesetzlich verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer alle erforderlichen und geeigneten Massnahmen zu treffen. Um diese Fürsorgepflicht zu wahren, haben sie – je nach Situation – ein sehr weitgehendes Weisungsrecht ihren Mitarbeitern gegenüber. Mit den getroffenen Massnahmen sollen die Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit Krankheiten im Umfeld der Arbeitsverrichtung bewahrt werden. Gleichzeitig ist aber auch der Geschäftsbetrieb soweit möglich sicherzustellen, was eine bisweilen heikle Abwägung der verschiedenen Interessen unter Gewichtung der jeweiligen Risiken erfordert.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat eine grundsätzliche Information im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus herausgeben, die zahlreiche nützliche Tipps und Links auf weitergehende Informationen enthält. Sie können das betreffende Informationsschreiben über den unten eingefügten Button herunterladen.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal

Informationsschreiben

Merkblatt – so schützen wir uns

Merkblatt – richtiges Händewaschen

Plakat – Händeschütteln vermeiden mit 5 Hygienetipps