
„NEIN zur Konzernverantwortungsinitiative (Unternehmensverantwortungsinitiative), JA zu verantwortungsvollem Unternehmertum“
Geschätzte AGV-Mitglieder
Die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) verlangt, dass Schweizer Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Dieses Anliegen ist mehr als berechtigt – der Weg der Initiative ist dafür jedoch der falsche. Denn die Initiative betrifft nicht nur allfälliges Fehlverhalten von Grosskonzernen, sondern vor allem verantwortungsvolle KMU. Deshalb sagt die Ostschweizer Wirtschaft Nein zur Konzernverantwortungsinitiative, und Ja zu verantwortungsvollem Unternehmertum und damit Ja zum indirekten Gegenvorschlag des Parlaments, der automatisch in Kraft tritt, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Mit der Annahme der Initiative könnten Schweizer Unternehmen – auch ohne eigenes Verschulden – für internationale Verfehlungen im Bereich des Umweltschutzes oder der Menschenrechte in der Schweiz haftbar gemacht werden. Diese weltweite Haftung, z. B. für deren Tochtergesellschaften, wirtschaftlich abhängige Zulieferer oder Kunden, schiesst am eigentlichen Ziel vorbei. Hinzu kommt, dass die Beweislast nicht bei den Klagenden, sondern bei den Unternehmen liegt. Gemäss der Initiative können sie sich nur von der Haftung befreien, wenn sie ihre Sorgfalt lückenlos nachweisen können. Wer eine solche Initiative bejaht, setzt die Schweizer Wirtschaft unkontrollierbaren Abenteuern aus und belastet sie, gerade in der jetzigen Krise, zusätzlich mit rechtlichen und administrativen Bürden. Auch der bisher von UNO und OECD geförderte gemeinsame Dialog in den Umwelt- und Menschenrechtsthemen, wo die Schweiz ganz vorne mitmacht, würde mit diesem Vorschlag einer kontraproduktiven Verrechtlichung weichen.
Weil das Grundanliegen aber berechtigt ist, unterstützen die Wirtschaftsverbände den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative: Er kombiniert internationale Standards und die fortschrittlichsten europäischen Regulierungen und nimmt Unternehmen noch stärker in die Pflicht, ohne eine Schweizer Sonderregulierung einzuführen. Dieser Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament tritt automatisch in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.
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Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal