Stellenmeldepflicht für das Jahr 2022

Ausweitung auf weitere Berufsarten!

 

Geschätzte AGV-Mitglieder

Im Jahr 2022 werden zusätzlich fünf Berufsarten mit rund 213’000 Erwerbstätigen unter die Stellenmeldepflicht fallen. Offene Stellen müssen neu für Verkaufskräfte in Handelsgeschäften, Fachkräfte in Marketing und Werbung, Grafik- und Multimediadesigner/innen, Lackierer/innen und verwandte Berufe sowie Reiseverkehrsfachkräfte gemeldet werden.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Mitgliederinformation der IHK St. Gallen-Appenzell über den unten angeführten Link.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal

Mitgliederinformation IHK