Stellenmeldepflicht für das Jahr 2022
Erstellt am 10. Dezember
Ausweitung auf weitere Berufsarten!
Geschätzte AGV-Mitglieder
Im Jahr 2022 werden zusätzlich fünf Berufsarten mit rund 213’000 Erwerbstätigen unter die Stellenmeldepflicht fallen. Offene Stellen müssen neu für Verkaufskräfte in Handelsgeschäften, Fachkräfte in Marketing und Werbung, Grafik- und Multimediadesigner/innen, Lackierer/innen und verwandte Berufe sowie Reiseverkehrsfachkräfte gemeldet werden.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Mitgliederinformation der IHK St. Gallen-Appenzell über den unten angeführten Link.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal