
Überprüfung der Kurzarbeitsentschädigung
Unternehmen können Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen
Geschätzte AGV-Mitglieder
Wie wir Sie mit unserem Newsletter vom 30. März 2021 informiert haben, wurden Kurzarbeitsentschädigungen im summarischen Abrechnungsverfahren bei im Monatslohn beschäftigen Mitarbeitenden aufgrund der Nichtberücksichtigung von Ferien- und Feiertagsentschädigungen falsch berechnet. In der Zwischenzeit hat das Bundesgericht mit Urteil vom 17. November 2021 diese Rechtsauffassung bestätigt, weshalb der Bundesrat am 11. März 2022 beschlossen hat, dass für alle Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, auf Gesuch hin der Anspruch auf KAE von den Arbeitslosenkassen neu überprüft werden muss. Sie müssen dazu zur Berechnung der zusätzlichen Ferien- und Feiertagsentschädigung für Angestellte im Monatslohn für jede Abrechnungsperiode einen Antrag mit einer detaillierten Abrechnung einreichen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist daran, eine technische Lösung zu erarbeiten, um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen bei der Abwicklung zu unterstützen. Sobald diese Lösung einsatzbereit ist, wird das SECO die betroffenen Betriebe – voraussichtlich Ende Mai 2022 – direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind.
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Informationen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal