Umfassendes Hilfspaket für notleidende Unternehmen

Geschätzte AGV-Mitglieder

Der Bundesrat greift der Wirtschaft mit einem substanziellen Entlastungspaket unter die Arme. Der Sicherstellung der Liquidität in den Unternehmen kann damit weiterhin oberste Priorität eingeräumt werden. Angesichts sich täglich mehrender Anträge auf Kurzarbeit müssen die Unternehmen nun schnell und unkompliziert Zugang zum Hilfspaket erhalten.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat zu dieser Thematik eine Medienmitteilung verfasst.

Im Weiteren erinnern wir nochmals daran, dass die vom Bundesrat verfügten Schutzmassnahmen in den Unternehmen dringend einzuhalten sind.

Weiter hat der Bund die Erläuterungen zur Verordnung 2 über die Bekämpfung des Coronavirus ergänzt und angepasst.

Informationen zu den Themen Kurzarbeit und Entschädigung für Erwerbsausfälle sowie die Formulare zur Kurzarbeit finden Sie unter den angegebenen Links.

Gerne hoffen wir, dass Ihnen diese Informationen hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal