Zwingende Einhaltung der bundesrätlichen Sicherheits- und Hygienevorschriften
Geschätzte AGV-Mitglieder
Die aktuelle Situation mit dem Coronavirus und die Massnahmen zu dessen Eindämmung stellen die Schweiz vor immense Herausforderungen. Der Bundesrat hat die nötigen Anordnungen in Form einer Notverordnung getroffen und die Arbeitgeber stehen voll dahinter.
Es ist nun elementar wichtig, dass wir alle in dieser Zeit der Krise unsere Verantwortung und die Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen. Den bundesrätlichen Anordnungen ist daher ohne Wenn und Aber in allen Betrieben uneingeschränkt Folge zu leisten. Es ist uns bewusst, dass die Situation in den Betrieben und auf den Baustellen anspruchsvoll ist. Die Unternehmensleitungen auf allen Stufen haben aber alles zu unternehmen, um den sicheren Betrieb sicherzustellen und eine explosionsartige Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Hierzu sind zum Schutz aller Beteiligten sämtliche Hygienemassnahmen und organisatorischen Anpassungen vorzukehren und von jedem einzelnen einzuhalten. Oberstes Ziel muss es sein, eine komplette Stilllegung aller Betriebe, die fatale wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge hätte, zu verhindern.
Durch diese Krise kommen wir nur gemeinsam und es bedarf der Anstrengungen aller. Es ist nun die Zeit der Vorsicht und des Verzichts! Helfen auch Sie mit, diese ausserordentliche Lage zu meistern!
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bolt, Geschäftsführer/Sekretär AGV Rheintal